KiSS Stufen
Die sportliche Organisation der BoKiSS basiert auf einem Stufenmodell.
Ein Kind soll möglichst in drei inhaltlich aufeinander aufbauenden und sich ergänzenden Jahren entwicklungsbezogen an "seine" Sportart herangeführt und für eine lebenslange Ausübung von Freizeitsport geöffnet werden.
Die Einstufung in die Gruppen erfolgt über das Geburtsdatum des Kindes. Stichtag 30.09.
Grundtätigkeiten, ein vielseitiges Bewegungsangebot mit spielerischen Inhalten. Allgemeine Grundlagenausbildung mit Übungen zur Wahrnehmungsschulung
Alter
Kindergartenkinder
4 und 5 Jahre
2 Jahre vor Schuleintritt
Umfang
wöchentlich eine Sportstunde zu 60 Minuten
Gebühren
120,00 Euro für ein BoKiSS-Jahr
Grundtätigkeiten, Erweitern des Bewegungsangebotes aus Jahrgangsstufe 1, Erweiterung der allgemeinen Grundlagenausbildung unter Einbeziehung von Übungen zur Wahrnehmungs- und Koordinationsschulung
Alter
Kindergartenkinder / Vorschulkinder
5 und 6 Jahre
1 Jahr vor Schuleintritt
Umfang
wöchentlich eine Sportstunde zu 60 oder 90 Minuten
Gebühren
120,00 Euro oder 140,00 Euro für ein BoKiSS-Jahr
Allgemeinsportliche Grundausbildung unter Beachtung der Entwicklung koordinativer und konditioneller Fähigkeiten mit ersten sportartspezifischen Inhalten.
Alter
Schulkinder
1. Klasse
6 und 7 Jahre
Umfang
wöchentlich eine Sportstunde zu 60 oder 90 Minuten
Gebühren
120,00 Euro oder 140,00 Euro für ein BoKiSS-Jahr
Fundamentale Bewegungen, Grundverhaltensweisen des Zusammenspiels; Kennenlernen verschiedener Fachsportarten und Überleitung zu sportartspezifischen Übungen oder Freizeitsport.
Alter
Schulkinder
2. Klasse
7 und 8 Jahre
Umfang
wöchentlich eine Sportstunde zu 60 oder 90 Minuten
Gebühren
120,00 Euro oder 140,00 Euro für ein BoKiSS-Jahr
Einrichtung bei Bedarf und auf Wunsch Sport nach Anlagen und Neigungen der Teilnehmer/-innen.
Alter
Schulkinder
3. und 4. Klasse
8 bis 10 Jahre
Umfang
wöchentlich eine Sportstunde zu 60 oder 90 Minuten
Gebühren
120,00 Euro oder 140,00 Euro für ein BoKiSS-Jahr
Quereinstiege sind jederzeit möglich. Die Kursgebühren dann nur noch zeitanteilig erhoben.
Bei Bedarf kann über BuT abgerechnet werden.